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Baugenehmigung für einen Schwimmteich
14 Juli 2009 07:15 #9449
von trebondi
trebondi antwortete auf Aw: Baugenehmigung für einen Schwimmteich
Der Eigentümer haftet natürlich. Hier findest du mehr
tinyurl.com/nffc9v
Wenn du dich an die Anleitungen von NG hälst, bezüglich Wassertiefe und Gestaltung der Stufen, kannst du erheblich ruhiger schlafen.
Wenn du dich an die Anleitungen von NG hälst, bezüglich Wassertiefe und Gestaltung der Stufen, kannst du erheblich ruhiger schlafen.
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13 Juli 2009 21:47 #9446
von backe32
backe32 antwortete auf Aw: Baugenehmigung für einen Schwimmteich
hallo,
Ich meinte auch wie das ist bezüglich der Haftung. Für den Fall der Fälle, wenn mal wirklich etwas passieren sollte!
Natürlich habe ich mein Grundstück eingezäunt, aber ich mach mir da halt so meine Gedanken.
Mfg
KLaus
Ich meinte auch wie das ist bezüglich der Haftung. Für den Fall der Fälle, wenn mal wirklich etwas passieren sollte!
Natürlich habe ich mein Grundstück eingezäunt, aber ich mach mir da halt so meine Gedanken.
Mfg
KLaus
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- kama98
- Besucher
13 Juli 2009 10:20 #9436
von kama98
kama98 antwortete auf Aw: Baugenehmigung für einen Schwimmteich
Hallo!
Wir haben auch in Niedersachsen (Landkreis Nienburg) gebaut und das zuständige Bauamt sagte uns, daß ein Teich erst ab 300qm Wasserfläche genehmigungspflichtig ist. Also haben wir keine Genehmigung beantragt.
Grüße,
Katrin
Wir haben auch in Niedersachsen (Landkreis Nienburg) gebaut und das zuständige Bauamt sagte uns, daß ein Teich erst ab 300qm Wasserfläche genehmigungspflichtig ist. Also haben wir keine Genehmigung beantragt.
Grüße,
Katrin
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13 Juli 2009 08:32 - 13 Juli 2009 08:33 #9432
von trebondi
trebondi antwortete auf Aw: Baugenehmigung für einen Schwimmteich
Hallo,
da hilft dir (oder auch nicht) die Niedersächsische Bauordnung vom 23.6.2005 www.bauordnungen.de/html/niedersachsen.html weiter. Dort ist zwar viel geregelt aber zum Thema Teich eben nix.
Dort ist in Par. 7 nur geregelt, dass du zwar Löcher buddeln darfst, aber eben nur wenn sie nicht für Teiche sind
7. Aufschüttungen, Abgrabungen und Erkundungsbohrungen
7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen oder nicht mehr als 300 qm Fläche haben,
Wenn du sichergehen willst, dann solltest du mit deinem Bauamt sprechen. Meistens wollen die nichts davon wissen. Wenn die sich allerdings pingelig anstellen, dann kannst du ja immer noch einen Löschteich herstellen. Das wird die in unvorstellbares Genehmigungschaos stürzen. Da gibts in Niedersachsen keine Vorschriften für (soweit ich weiß)
Gruß,
PS Ich habe keine Genehmigung eingeholt. Wenn die jetzt kommen und mir den Teich zuschütten wollen, dann hetze ich denen die untere Naturschutzbehörde auf den Hals. Wir haben nämlich Kröten und Frösche und die stehen unter Naturschutz. Da wäre ich mal gespannt wie das ausgehen würde...
da hilft dir (oder auch nicht) die Niedersächsische Bauordnung vom 23.6.2005 www.bauordnungen.de/html/niedersachsen.html weiter. Dort ist zwar viel geregelt aber zum Thema Teich eben nix.
Dort ist in Par. 7 nur geregelt, dass du zwar Löcher buddeln darfst, aber eben nur wenn sie nicht für Teiche sind
7. Aufschüttungen, Abgrabungen und Erkundungsbohrungen
7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen oder nicht mehr als 300 qm Fläche haben,
Wenn du sichergehen willst, dann solltest du mit deinem Bauamt sprechen. Meistens wollen die nichts davon wissen. Wenn die sich allerdings pingelig anstellen, dann kannst du ja immer noch einen Löschteich herstellen. Das wird die in unvorstellbares Genehmigungschaos stürzen. Da gibts in Niedersachsen keine Vorschriften für (soweit ich weiß)
Gruß,
PS Ich habe keine Genehmigung eingeholt. Wenn die jetzt kommen und mir den Teich zuschütten wollen, dann hetze ich denen die untere Naturschutzbehörde auf den Hals. Wir haben nämlich Kröten und Frösche und die stehen unter Naturschutz. Da wäre ich mal gespannt wie das ausgehen würde...
Letzte Änderung: 13 Juli 2009 08:33 von trebondi.
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- reinhardsiess
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13 Juli 2009 00:48 #9426
von reinhardsiess
ES IST KEINE SCHANDE, NICHTS ZU WISSEN,WOHL ABER, NICHTS LERNEN ZU WOLLEN.
reinhardsiess antwortete auf Aw: Baugenehmigung für einen Schwimmteich
Hallo Klaus
Da dies von Region zu Region, ja selbst von Ort zu Ort unterschiedlich sein kann würde ich dir raten dich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.
Grüße Reinhard
Da dies von Region zu Region, ja selbst von Ort zu Ort unterschiedlich sein kann würde ich dir raten dich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.
Grüße Reinhard
ES IST KEINE SCHANDE, NICHTS ZU WISSEN,WOHL ABER, NICHTS LERNEN ZU WOLLEN.
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12 Juli 2009 18:43 #9424
von backe32
Baugenehmigung für einen Schwimmteich wurde erstellt von backe32
Hallo Zusammen
Wir haben uns entschlossen und möchten einen Schwimmteich bauen !
Schwimmbereich 11* 6 m und Filtergraben 11* 1 m . Der Teich soll im Außenbereich gebaut werden ( Soll heißen dort ist momentan noch laut Bebauungsplan beim Land ein Wald eingetragen )
Meine Frage nun, brauch ich dafür in Niedersachsen eine Baugenemigung?
Mfg
Klaus [img]
Wir haben uns entschlossen und möchten einen Schwimmteich bauen !
Schwimmbereich 11* 6 m und Filtergraben 11* 1 m . Der Teich soll im Außenbereich gebaut werden ( Soll heißen dort ist momentan noch laut Bebauungsplan beim Land ein Wald eingetragen )
Meine Frage nun, brauch ich dafür in Niedersachsen eine Baugenemigung?
Mfg
Klaus [img]
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