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Probleme mit Behörden
24 Jan. 2011 14:26 #13535
von usk
Probleme mit Behörden wurde erstellt von usk
Hallo allerseits ! Ich wende mich an Euch, weil ich dringend Unterstüzung bräuchte. Hier unsere Situation: Wir haben letztes Jahr, Anfang Juli, mit unserem Teichbau begonnen. Die Grundstückssituation ist schwierig, so dass viel Maurer- und Betonarbeiten erforderlich sind, bevor man mit Teichfolie und Teichtechnik überhaupt anfangen kann. Ende September meldet sich das Landratsamt. Drei Nachbarn aus dem Neubaugebiet (glücklicherweise nicht meine direkten Nachbarn, wie ich später erfahren habe) hätten mich angezeigt und das gesamte Vorhaben müsse jetzt überprüft werden. Es gab ein halbes Dutzend Kritikpunkte die auf dem Tisch lagen und ausführlich erörtert wurden. Einige ließen sich entkräften bei anderen habe ich Kompromisse gemacht, so daß zunächst aus meiner Sicht alles gut aussah. Mitte November kam der Sachbearbeiter aber mit einem echten Knackpunkt. Gemäß Vorgabe im Bebauungsplan darf man 60% der Grundstücksfläche (das ist die sog. Grundflächenzahl) überbauen. Als "überbaute Flächen" gelten neben dem Haus auch das Pflaster in der Hofeinfahrt, aber auch die Holzterasse an 3 Seiten ums Haus. Ausserdem heisst es im Begleittext zu der gesetzlichen Regelung, dass "Schwimmbecken" ebenfalls als überbaute Fläche anzurechnen sind. Ich muss dazu sagen - gemessen an der Grundstücksfläche ist der Teich relativ groß, d.h. neben Haus, Garage+Carport, Hofpflaster und Terasse, gibt es nur noch den Teich. Wenn man den Teich aus der Grundflächenzahl raus rechnet, komme ich auf knapp 60% und wäre damit innerhalb der Regeln. Wenn man ihn als überbaute Fläche rechnet bin ich hoffnungslos drüber.
Ich habe argumentiert, dass ein Teich dessen Wasser auf natürliche Weise gereinigt wird und der ein Biotop für Kleinstlebewesen aller Art ist, nicht mit einem Schwimmbecken mit Chlorwasser gleichzusetzen ist. Dieser Argumentation ist man im Landratsamt nicht abgeneingt, aber eben auch nicht "zu-geneingt". Mittlerweile ist das Thema beim Regierungspräsidium. Offenbar weiß man nicht so recht, wie man mit dieser Situation umgehen soll und beim letzten Telefonat mit dem Landratsamt wurde mir gesagt, dass es für eine Entscheidung hilfreich sein könnte, wenn ich konkrete Praxisfälle hätte, die mit meiner Situation vergleichbar sind.
Meine Frage ans Forum: Gibt es jemanden unter Euch, der eine vergleichbare Situation hat ? Also wenn man die Fläche von: Haus+Hofeinfahrt+Garage+Carport+Terasse+Geräteschuppen+Gartenaus+Teich+etc. addiert, dass man in den Bereich von ca. 90% (85%-95%) der gesamten Grundstücksfkäche kommt. Es wäre mir eine große Hilfe, denn wir haben wirklich geschuftet bis zu Erschöpfung und es stecken schon rund 15 000€ in den ganzen Erd- und Betonarbeiten. Die Vorstellung den größten Teil (oder alles) wieder abreißen zu müssen ist ziemlich unerträglich.
Ich habe argumentiert, dass ein Teich dessen Wasser auf natürliche Weise gereinigt wird und der ein Biotop für Kleinstlebewesen aller Art ist, nicht mit einem Schwimmbecken mit Chlorwasser gleichzusetzen ist. Dieser Argumentation ist man im Landratsamt nicht abgeneingt, aber eben auch nicht "zu-geneingt". Mittlerweile ist das Thema beim Regierungspräsidium. Offenbar weiß man nicht so recht, wie man mit dieser Situation umgehen soll und beim letzten Telefonat mit dem Landratsamt wurde mir gesagt, dass es für eine Entscheidung hilfreich sein könnte, wenn ich konkrete Praxisfälle hätte, die mit meiner Situation vergleichbar sind.
Meine Frage ans Forum: Gibt es jemanden unter Euch, der eine vergleichbare Situation hat ? Also wenn man die Fläche von: Haus+Hofeinfahrt+Garage+Carport+Terasse+Geräteschuppen+Gartenaus+Teich+etc. addiert, dass man in den Bereich von ca. 90% (85%-95%) der gesamten Grundstücksfkäche kommt. Es wäre mir eine große Hilfe, denn wir haben wirklich geschuftet bis zu Erschöpfung und es stecken schon rund 15 000€ in den ganzen Erd- und Betonarbeiten. Die Vorstellung den größten Teil (oder alles) wieder abreißen zu müssen ist ziemlich unerträglich.
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