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Genehmigung für Teich in Thüringen
24 Aug. 2018 06:00 #27646
von atzeas
atzeas antwortete auf Genehmigung für Teich in Thüringen
Danke für die Antwort.
Stimmt die Luftbilder machen es möglich, Mein Eigenheim ist glaube auch noch nicht "eingemessen".
Stimmt die Luftbilder machen es möglich, Mein Eigenheim ist glaube auch noch nicht "eingemessen".
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18 Aug. 2018 07:13 #27625
von the_farmer
the_farmer antwortete auf Genehmigung für Teich in Thüringen
Ein Löschteich ist nicht genehmigungspflichtig!
Einen Schwarzbau würde ich bei den Kosten nie riskieren.... dank google earth mag der auch erst in 4 7 9 jahren auffallen...aber selbst nach 20jahren ist nen schwarz bau noch schwarz.
wenn ich recht überlege, wurde auch noch nie eine genehmigung versagt.
weiterhin, und da irrt der themenersteller, beschränkt thüringen die fläche nicht auf 100 qm, sondern auf 100 kubikmeter....
und 100 kubik (genehmigungsfrei) ist schon ein ganz schön großes loch!
Einen Schwarzbau würde ich bei den Kosten nie riskieren.... dank google earth mag der auch erst in 4 7 9 jahren auffallen...aber selbst nach 20jahren ist nen schwarz bau noch schwarz.
wenn ich recht überlege, wurde auch noch nie eine genehmigung versagt.
weiterhin, und da irrt der themenersteller, beschränkt thüringen die fläche nicht auf 100 qm, sondern auf 100 kubikmeter....
und 100 kubik (genehmigungsfrei) ist schon ein ganz schön großes loch!
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18 Aug. 2018 06:25 #27624
von Sebastian
Sebastian antwortete auf Genehmigung für Teich in Thüringen
Hallo,
ich habe unsere Teichpläne damals hier im Bauamt vorgestellt.Grund war für mich, dass ich angesichts der Kosten ein evtl. Abrissrisiko ausschließen wollte...
Also habe ich einen persönlichen Gesprächstermin vereinbart und ich war positiv überrascht von der Art und Weise der "Beratung". Es war aber tatsächlich so, dass das Thema Schwimmteich bzw. Genehmigungspflichtigkeit "Ja oder Nein" hier noch neu war. Also haben die sich mit dem Ministerium kurzgeschlossen etc. Das Ganze hat dann zwar 4 Wochen gedauert, aber wir haben zum Thema Sonderregelungen bzgl. Versiegelung etc. eine gute Lösung gefunden.
Ich könnte mir vorstellen, dass dir ein solcher Termin ebenfalls hilft. in der tat läufst du Gefahr ggf. schlafende Hunde zu wecken (ich weiß auch nicht, wie gut dein Teich für Dritte auf dem Grundstück zu erkennen wäre), allerdings würde ich tatsächlich versuchen, Risiken auszuschließen. Ggf. kann man mit eurem Amt auch verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutieren (im Außenbereich ist das naturgemäß ja etwa anspruchsvoller. Bei uns z.B. haben wir diskutiert, inwieweit die Teichfläche als "versiegelt" gilt (wir haben einen B-Plan mit entsprechenden Vorgaben), wenn wir ihn mit Lehm auskleiden würden (das hätte ich dann offiziell auch so angegeben aber evtl. dann anders durchgeführt...)
Letztlich haben wir dann gemeinsam Berechnungen angestellt und das eine oder andere per Gesetzt gegeben Hintertürchen genutzt. Ich kenne einen Fall, in dem der Teich im Außenbereich als "Löschteich" genehmigt wurde. Der Teich dort liegt auf einer Anhöhe. Dort ist eine kleine Siedlung und der Wasserdruck der Pumpstation reicht nicht aus, um im Zweifel Löscharbeiten auszuführen (im Klartext heißt das: Wenn es mal hart auf hart kommt ist entweder eine Armada Tankwagen zum Löschen nötig oder die Häuser fackeln ab, weil der " Löschteich" eben auch kein Binnensee ist...)
Aber wie gesagt, ich würde nachfragen. Zumal wenn du mit deinen Nachbarn sprichst: Es ist richtig und sinnvoll das zu tun und ich kann den Rat von Salamander auch nur unterstützen, ich habe das auch getan (wenn auch eher als Vorabinformation:-). Nur hilft dir das in einem evtl. Streitfall nichts (etwa wg. Froschlärm o.ä.) oder wenn die Nachbarn umzugs- oder erbschaftsbedingt mal wechseln und die Nachfolger irgendwelche Querköpfe sind.
Mein Rat also: Mach einen Termin beim Bauamt, schildere dein Vorhaben und lass dich beraten. Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du den dortigen Rat als verbindlich einstufen möchtest und im Zweifel losbauen.
Dann würdest du schlimmstenfalls vorsätzlich gegen einen mündlichen Rat verstoßen wenn du baust, das Ergebnis wäre aber dasselbe, wie in dem Fall, dass du nicht gefragt hättest: Höchstens das Bußgeld wäre ein wenig höher (ist aber eher Theorie denke ich), aber dummerweise wäre auch Geld und Arbeit für den Teich futsch...
Daher gilt m.E.: Erst Nachfragen und dann entscheiden. Manchmal sind die wirklich umgänglicher als man meinen könnte...
VG
Sebastian
ich habe unsere Teichpläne damals hier im Bauamt vorgestellt.Grund war für mich, dass ich angesichts der Kosten ein evtl. Abrissrisiko ausschließen wollte...
Also habe ich einen persönlichen Gesprächstermin vereinbart und ich war positiv überrascht von der Art und Weise der "Beratung". Es war aber tatsächlich so, dass das Thema Schwimmteich bzw. Genehmigungspflichtigkeit "Ja oder Nein" hier noch neu war. Also haben die sich mit dem Ministerium kurzgeschlossen etc. Das Ganze hat dann zwar 4 Wochen gedauert, aber wir haben zum Thema Sonderregelungen bzgl. Versiegelung etc. eine gute Lösung gefunden.
Ich könnte mir vorstellen, dass dir ein solcher Termin ebenfalls hilft. in der tat läufst du Gefahr ggf. schlafende Hunde zu wecken (ich weiß auch nicht, wie gut dein Teich für Dritte auf dem Grundstück zu erkennen wäre), allerdings würde ich tatsächlich versuchen, Risiken auszuschließen. Ggf. kann man mit eurem Amt auch verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutieren (im Außenbereich ist das naturgemäß ja etwa anspruchsvoller. Bei uns z.B. haben wir diskutiert, inwieweit die Teichfläche als "versiegelt" gilt (wir haben einen B-Plan mit entsprechenden Vorgaben), wenn wir ihn mit Lehm auskleiden würden (das hätte ich dann offiziell auch so angegeben aber evtl. dann anders durchgeführt...)
Letztlich haben wir dann gemeinsam Berechnungen angestellt und das eine oder andere per Gesetzt gegeben Hintertürchen genutzt. Ich kenne einen Fall, in dem der Teich im Außenbereich als "Löschteich" genehmigt wurde. Der Teich dort liegt auf einer Anhöhe. Dort ist eine kleine Siedlung und der Wasserdruck der Pumpstation reicht nicht aus, um im Zweifel Löscharbeiten auszuführen (im Klartext heißt das: Wenn es mal hart auf hart kommt ist entweder eine Armada Tankwagen zum Löschen nötig oder die Häuser fackeln ab, weil der " Löschteich" eben auch kein Binnensee ist...)
Aber wie gesagt, ich würde nachfragen. Zumal wenn du mit deinen Nachbarn sprichst: Es ist richtig und sinnvoll das zu tun und ich kann den Rat von Salamander auch nur unterstützen, ich habe das auch getan (wenn auch eher als Vorabinformation:-). Nur hilft dir das in einem evtl. Streitfall nichts (etwa wg. Froschlärm o.ä.) oder wenn die Nachbarn umzugs- oder erbschaftsbedingt mal wechseln und die Nachfolger irgendwelche Querköpfe sind.
Mein Rat also: Mach einen Termin beim Bauamt, schildere dein Vorhaben und lass dich beraten. Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du den dortigen Rat als verbindlich einstufen möchtest und im Zweifel losbauen.
Dann würdest du schlimmstenfalls vorsätzlich gegen einen mündlichen Rat verstoßen wenn du baust, das Ergebnis wäre aber dasselbe, wie in dem Fall, dass du nicht gefragt hättest: Höchstens das Bußgeld wäre ein wenig höher (ist aber eher Theorie denke ich), aber dummerweise wäre auch Geld und Arbeit für den Teich futsch...
Daher gilt m.E.: Erst Nachfragen und dann entscheiden. Manchmal sind die wirklich umgänglicher als man meinen könnte...
VG
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16 Aug. 2018 16:49 #27623
von salamander
Gruß Roland
www.teichbau-forum-naturagart.de/index.p...echnik-grube-aushebe
ST. 20.5 m x 11.0 m 1.35m tief
FG. 3.5 m x 10 m 0,6m tief
2 Saugsammler, 2 Pumpen 6500SKS
2 Standartfilter, 2 UVC 55
5 Bodenabläufe,Eigenbauskimmer
2 Zuläufe,
Wasservolumen 130000 Liter
salamander antwortete auf Genehmigung für Teich in Thüringen
Hallo,
es ist immer so eine Sache wenn man sich bei Behörden schlau machen will. Man weckt da oft schlafende Hunde.
Ich würde das Vorhaben mit den Nachbarn absprechen, damit von dieser Seite schon mal kein Ärger kommt.
Hilfreich kann es auch sein wenn man jemanden vom Bauamt kennt, oder jemanden kennt der einen vom Bauamt kennt.:laugh:
Ich habe einfach losgelegt (2014) und bis jetzt nichts gehört allerdings in Bayern.
es ist immer so eine Sache wenn man sich bei Behörden schlau machen will. Man weckt da oft schlafende Hunde.
Ich würde das Vorhaben mit den Nachbarn absprechen, damit von dieser Seite schon mal kein Ärger kommt.
Hilfreich kann es auch sein wenn man jemanden vom Bauamt kennt, oder jemanden kennt der einen vom Bauamt kennt.:laugh:
Ich habe einfach losgelegt (2014) und bis jetzt nichts gehört allerdings in Bayern.
Gruß Roland
www.teichbau-forum-naturagart.de/index.p...echnik-grube-aushebe
ST. 20.5 m x 11.0 m 1.35m tief
FG. 3.5 m x 10 m 0,6m tief
2 Saugsammler, 2 Pumpen 6500SKS
2 Standartfilter, 2 UVC 55
5 Bodenabläufe,Eigenbauskimmer
2 Zuläufe,
Wasservolumen 130000 Liter
Folgende Benutzer bedankten sich: atzeas
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15 Aug. 2018 19:51 - 24 Aug. 2018 05:58 #27619
von atzeas
Genehmigung für Teich in Thüringen wurde erstellt von atzeas
Hallo liebe erfahrene Teichbauer,
ich plane einen SChweimmteich (ST) im Ilm-Kreis in Thüringen.
Wer hat Erfahrungen in Thüringen gesammelt mit Genehmigungen?
Im Forum habe ich einige wenige Beiträge gelesen. Im Internet habe ich auch die Grenze von 100qm für Thüringen / Ilm-Kreis gegoogelt.
Unsere Gemeinde hat vor einigen Jahren eine Abrundungssatzung erlassen.
Diese Satzung teilt mein Grundstück.
Der Teich wäre sozusagen im Außenbereich.
Ich habe eine Fläche von ca 25*20m zum Austoben. Ich denke da kommen leicht mehr als 100 m³ (Kubikmeter) zusammen.
Wie soll ich mich verhalten? Was meint ihr?
Euer Atze.
ich plane einen SChweimmteich (ST) im Ilm-Kreis in Thüringen.
Wer hat Erfahrungen in Thüringen gesammelt mit Genehmigungen?
Im Forum habe ich einige wenige Beiträge gelesen. Im Internet habe ich auch die Grenze von 100qm für Thüringen / Ilm-Kreis gegoogelt.
Unsere Gemeinde hat vor einigen Jahren eine Abrundungssatzung erlassen.
Diese Satzung teilt mein Grundstück.
Der Teich wäre sozusagen im Außenbereich.
Ich habe eine Fläche von ca 25*20m zum Austoben. Ich denke da kommen leicht mehr als 100 m³ (Kubikmeter) zusammen.
Wie soll ich mich verhalten? Was meint ihr?
Euer Atze.
Letzte Änderung: 24 Aug. 2018 05:58 von atzeas. Begründung: Schreibfehler gefunden trotz mehrfachem Durchlesen; Maßeinheit korrigiert
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