Baugenehmigung ja oder nein???

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16 Aug. 2019 13:44 #28930 von Golemsk
Das ist wohl der Zeitrahmen, um seitens der Naturschutzbehörde, die durch das Bauamt über das Bauvorhaben informiert wird, Einwände einzulegen.
Sollte dies nicht erfolgen kann ich loslegen

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16 Aug. 2019 11:55 #28929 von Touranus
drei Monate warten...:blink:

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07 Aug. 2019 18:45 #28907 von Golemsk
Hallo nochmal,
wir sind jetzt einen Schritt weiter...
ich habe eine Bauvoranfrage and das zuständige Bauamt gestellt, Zeichnungen und Beschreibung über die Teich Größe hinzugefügt.
Gestern kam ein Schreiben der Baubehörde und folgendem Hinweis...
Bei ihrem Teichprojekt handelt handelt es sich um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach der HBO. Wenn sie innerhalb von drei Monaten keinen weiteren Einwand bekommen können sie mit dem Bau beginnen.
Baugenehmigung ist nicht erforderlich

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31 Mai 2019 10:12 #28517 von Norbert
Ich grüße ...
... und sehe das so:
Die Landesbauordnung definiert im Angang zu § 63 genehmigungsfreie Vorhaben. Dazu gehören Teiche bis 100 m³.
Damit sind Teiche über 100 m³ nicht verboten, sondern brauchen eine Genehmigung. Das wäre die Bauverwaltung.
Dann gibt es im Außenbereich eine mögliche Kollision mit dem Naturschutzrecht. Damit muss dann eine Bearbeitungs-Instanz definiert werden. Wenn das Bauamt das dem Naturschutz zuschiebt und der das nicht will, dann muss der Kreis die Zuständigkeit regeln.
Wenn der das nicht macht, würde ich mir von den beiden Beteiligten schriftlich geben lassen, dass aus deren jeweiliger Sicht dagegen keine Bedenken bestehen - dann würde ich bauen.

Gruß
Norbert von NaturaGart

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28 Mai 2019 11:57 - 28 Mai 2019 11:59 #28508 von the_farmer
Sorry, jetzt muss ich erstmal meckern... mit dir und dem Herrn vom Bauamt...

Wenn ich mich mit diesem komplexen Thema beschäftige, halte ich es für selbstverständlich, dass ich das gesagte an hand der rechtsgrundlagen überprüfe.... das hast du nicht, sonst hättest du nicht den §55 derart zitiert.

wirtschaft.hessen.de/sites/default/files.../181219_hbo_10.5.pdf

hier ist die hessische bauordnung von anfang 2019.

in der anlage zu §63 findest du du antwort auf dein rechtsproblem

.... und es bleibt dabei: die tante der unsb hat recht!
Letzte Änderung: 28 Mai 2019 11:59 von the_farmer.

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28 Mai 2019 11:47 #28507 von the_farmer
Du hast geschrieben:

Herrn Xxxx teilte mir mit, dass hier der Paragraph 55 der hessischen Bauordnung nicht greifen würde, da es sich nicht um ein Wasser-Auffangbecken, Schwimmbecken oder Schwimmteich handelt. Herr Xxxxx gab mir die Information, dass bei einem Gartenteich die Anlage hessische Bauordnung Paragraph 63 /12.1 selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis 2 m Höhe oder Tiefe und bis 30 m2, im Außenbereich bis 300 m2 Grundfläche greifen würde und dies keiner Baugenehmigung bedarf. In diesem Fall wäre aber die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Du willst einen Gartenteich und und bekommst keine Baugenehmigung, da es ein GARTENteich istr und KEIN SCHWIMMteich.

Baust du einen Schwimmteich, so würde dieser laut Herrn Xxxx Bauantragspflichtig werden...

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