Baugenehmigung ja oder nein???

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28 Mai 2019 10:31 #28506 von Golemsk

the_farmer schrieb: Passierschein A 38 beantragen!

siehe hier:



Recht hat die untere NSB... der Herr vom Bauamt stolpert über die Begriffe Schwimmteich vs Gartenteich.

Wende dich mit dem Ergebnis von der USBH noch mal an das Bauamt, und wenn es dann nicht klappt, lass dir es dir schriftlich geben, dass du für dein vorhaben keine genehmigung benötigst oder nenne das vorhaben schwimmteich!


Warum als schwimmteich benennen? Gibt da andere Regelungen?

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28 Mai 2019 10:27 #28505 von Golemsk
Ich bin heute zur Baubehörde gefahren um das Vorort zu klären.
Der Leiter dieser Abteilung sagte, dass er dafür keine Baugenehmigung fordern würde, aber dies nicht schriftlich ausstellt, da die Leiterin der unteren Naturbehörde diesen Teich als Wasserbecken eingestuft hat und davon nicht abweichen wird.
Jetzt soll ich dann doch einen Architekten aufsuchen und einen Bauantrag stellen...
behördenwahnsinn!!!
Jetzt hoffe ich nur, dass NaturaGart mir da behilflich sein kann, da ein Architekt extrem teuer wird.
Ist ein Teich denn ein Wasserbecken vor dem Gesetz?
Laut Duden „künstlich angelegte, ausgemauerte Vertiefung für Wasser“

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27 Mai 2019 16:50 #28503 von the_farmer
Passierschein A 38 beantragen!

siehe hier:


Recht hat die untere NSB... der Herr vom Bauamt stolpert über die Begriffe Schwimmteich vs Gartenteich.

Wende dich mit dem Ergebnis von der USBH noch mal an das Bauamt, und wenn es dann nicht klappt, lass dir es dir schriftlich geben, dass du für dein vorhaben keine genehmigung benötigst oder nenne das vorhaben schwimmteich!

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27 Mai 2019 12:14 #28500 von Golemsk
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich einer Baugenehmigung eines großen Gartenteich bzw. Fischteich.
Die Größe des Teichs soll ca. 200 Quadratmeter Fläche und 2 Meter tiefe betragen.
Heute habe ich auf der Gemeindeverwaltung Abteilung Baurecht nachgefragt und wurde von dem Leiter an die Kreisverwaltung des Lahn Dill Kreises in Hessen verwiesen. Ich würde eine Baugenehmigung benötigen HBO Paragraph 55 (alles unter 100 Kubikmeter und 1,5 m maximaleTiefe seinen genehmigungsfrei).
Dann habe ich das Bauamt des Lahn Dill Kreises kontaktiert, dieser teilte mir mit, dass ich keine Baugenehmigung benötigen würde.
Herrn Xxxx teilte mir mit, dass hier der Paragraph 55 der hessischen Bauordnung nicht greifen würde, da es sich nicht um ein Wasser-Auffangbecken, Schwimmbecken oder Schwimmteich handelt. Herr Xxxxx gab mir die Information, dass bei einem Gartenteich die Anlage hessische Bauordnung Paragraph 63 /12.1 selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis 2 m Höhe oder Tiefe und bis 30 m2, im Außenbereich bis 300 m2 Grundfläche greifen würde und dies keiner Baugenehmigung bedarf. In diesem Fall wäre aber die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
Ich wieder ans Telefon, direkt die Leiterin am Telefon und vereinbart, dass ich ihr eine Zeichnung mit Lageplan und Größe des Vorhabens per Mail zusende.
Kurze Zeit später kam folgende Mail zurück:
Sehr geehrter Herr Xxxx,
für Ihren geplanten Gartenteich benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Baugenehmigungsfrei sind „Wasserbecken“, also auch Teiche bis 100m³ Rauminhalt und 2 Meter Tiefe (Anlage zu § 63 –baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 Nr. 6.6).
Nach Ihren Angaben ist der geplante Gartenteich größer 200m² und maximal 2m Tiefe.
Bitte wenden Sie sich an:
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Bauen und Wohnen, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar

Und was jetzt?
Kann mir da vielleicht jemand helfen wie ich jetzt weiter vorgehen kann?
Was muss ich jetzt machen?
Lg

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