Auch wir wollen ein Schwimmteich bauen

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02 Feb. 2009 16:35 #7489 von trebondi
Hallo in den Nachbarkreis,

da hättest du sie wohl in heillose Verwirrung gestossen. Gegenüber dem Feuerwehrhaus ist doch idela. Außer in Syke brennen Feuerwehrhäuser so gut wie nie ab und die werden dir den Teich dann auch nicht leerpumpen.

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02 Feb. 2009 16:19 #7488 von MoorHexe
Hallöchen,
gute Definition,die Frage hätte ich mal beim Bauamt loslassen sollen,sie waren eh schon irritiert, weil sie nichts über Schwimmteiche haben. Wir wohnen nämlich mit Blick aufs Feuerwehrhaus:laugh: :laugh: :laugh:
Irgendwie bin ich mit meiner Erklärung doppelt im Forum.Wollte eigentlich nur was ergänzen.

Gruß in den Nachbarkreis von Moorhexe

3 Jahre alt,mehr Arbeit als gedacht,aber trotzdem schöner als Rasen.

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02 Feb. 2009 16:03 #7487 von trebondi
Da bin ich ja jetzt beruhigt.

Ich habe ja einen Löschteich. Das schlimme ist, im Sommer muss ich immer die Kinder aus dem Teich jagen, weil die darin schwimmen. Aber es ist eigentlich ein Löschteich, falls es mal brennt...

;-)

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02 Feb. 2009 16:02 #7486 von MoorHexe
Aw: Auch wir wollen ein Schwimmteich bauen
02.02.2009 14:28
Hallo alle zusammen,

Unser Bauamt, Landkreis Rotenburg/Wümme(Niedersachsen) hat folgende Aussage gemacht,nachdem sich zwei Mitarbeiter beraten haben: Ist es ein Teich zum Schwimmen ist er bis 100 cbm genehmigungsfrei. Darüber muß genehmigt werden.
Siehe Anhang der NBauO 9.7 (fällt dann unter Wasserbecken)
Ist es ein Zier- oder Fischteich ist er grundsätzlich genehmigungspflichtig,egal wie groß ,so unser Bauamt.Es gibt allerdings auch Größeneinschränkungen,meist bis 300 qm und max.Tiefe von 1,50m werden genehmigt. Bei uns gibt es sogar innerhalb unserer Straße unterschiedliches Recht (unsere Straßenseite darf mehr )Es kommt aber wirklich darauf an,wo man wohnt, ob Stadt,Naturschutzgebiet etc.

Deshalb unbedingt eine Anfrage machen und erzählen was man vorhat.
"Dank Google " kann das Bauamt heute auch jedes Grundstück einsehen.


Grüße Moorhexe
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02 Feb. 2009 13:28 - 02 Feb. 2009 15:59 #7485 von MoorHexe
Hallo alle zusammen,

Unser Bauamt, Landkreis Rotenburg/Wümme(Niedersachsen) hat folgende Aussage gemacht,nachdem sich zwei Mitarbeiter beraten haben: Ist es ein Teich zum Schwimmen ist er bis 100 cbm genehmigungsfrei. Darüber muß genehmigt werden.
Siehe Anhang der NBauO 9.7 (fällt dann unter Wasserbecken)
Ist es ein Zier- oder Fischteich ist er grundsätzlich genehmigungspflichtig,egal wie groß:( :( ,so unser Bauamt.Es gibt allerdings auch Größeneinschränkungen,meist bis 300 qm und max.Tiefe von 1,50m werden genehmigt. Bei uns gibt es sogar innerhalb unserer Straße unterschiedliches Recht (unsere Straßenseite darf mehr :P )Es kommt aber wirklich darauf an,wo man wohnt, ob Stadt,Naturschutzgebiet etc.

Deshalb unbedingt eine Anfrage machen und erzählen was man vorhat.
"Dank Google ":woohoo: :woohoo: kann das Bauamt heute auch jedes Grundstück einsehen.


Grüße Moorhexe

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Letzte Änderung: 02 Feb. 2009 15:59 von MoorHexe.

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02 Feb. 2009 09:49 #7483 von aragorn
Hi,

auf die Antwort wirst noch etwas warten müssen, ich plane zwar sein Ende '07, aber dieses Jahr wird es noch nichts werden, zuviele andere Projekte und die Regierung sagt: Mach erst den Rest fertig, bevor du den Garten in einen Truppenübungsplatz verwandelst! :(

Grüße
Ralf

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