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Baugenehmigung
18 Feb. 2015 17:35 #19894
von ThorstenC
Schwimmteich nicht in klassischer NG-Filterabfolge,
Schwerkraftfilteranlage mit
4 offenen Bodenabsaugungen,
2 Skimmern in Schwerkraft, in KG110
zentraler Filterung 0,07mm über Trommelfilter,
Luftheber als Pumpe und Filterteich nach NG-Vorbild.
Nur meine Laienhafte Meinung und Erfahrungen.
ThorstenC antwortete auf Baugenehmigung
Es geht auch andersherum nicht gut aus:
Ein Kollege meienr Frau hatte einen alten, defekten, kleinen Folienteich abgerissen, entsorgt und zugebuddelt.
Er wurde \"angeschwärzt\" und durft eine Strafe zahlen, weil er ein Feuchtbiotop zerstört hat.
Das die alte Folie sowieso defekt war etc.... hat niemanden interessiert.
Deutsche Regelungswut. :blink: :blink: :blink:
Amphibien kommen rasch von selber. Im Gegensatz zu so manchen regelunggswütigen Beamten oder \"Obergrünen\" haben die nämlich Instinkt und Gehirn.
Könnte mich hier noch seitenlang über dämliche deutsche Regelungen aller Art auslassen.....
Ein Kollege meienr Frau hatte einen alten, defekten, kleinen Folienteich abgerissen, entsorgt und zugebuddelt.
Er wurde \"angeschwärzt\" und durft eine Strafe zahlen, weil er ein Feuchtbiotop zerstört hat.
Das die alte Folie sowieso defekt war etc.... hat niemanden interessiert.
Deutsche Regelungswut. :blink: :blink: :blink:
Amphibien kommen rasch von selber. Im Gegensatz zu so manchen regelunggswütigen Beamten oder \"Obergrünen\" haben die nämlich Instinkt und Gehirn.
Könnte mich hier noch seitenlang über dämliche deutsche Regelungen aller Art auslassen.....
Schwimmteich nicht in klassischer NG-Filterabfolge,
Schwerkraftfilteranlage mit
4 offenen Bodenabsaugungen,
2 Skimmern in Schwerkraft, in KG110
zentraler Filterung 0,07mm über Trommelfilter,
Luftheber als Pumpe und Filterteich nach NG-Vorbild.
Nur meine Laienhafte Meinung und Erfahrungen.
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18 Feb. 2015 16:30 #19893
von Barney
Barney antwortete auf Baugenehmigung
Hallo digigamil und Thorsten,
danke euch für eure Antworten, ist natürlich ein harter Kurs.
Mache mich zeitgleich über \"Aufschüttungen und Abgrabungen zur Gartengestaltung\" über die max. Größe etc. schlau, :whistle: und wo ich dann Amphibien herbekomme. :laugh:
Gruß Barney
danke euch für eure Antworten, ist natürlich ein harter Kurs.
Mache mich zeitgleich über \"Aufschüttungen und Abgrabungen zur Gartengestaltung\" über die max. Größe etc. schlau, :whistle: und wo ich dann Amphibien herbekomme. :laugh:
Gruß Barney
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18 Feb. 2015 12:17 #19892
von digigamil
digigamil antwortete auf Baugenehmigung
Hallo Barney,
ich schließe mich Torsten an - weil ich es auch so gemacht habe. Ich habe allerdings nur 2 Nachbarn mit denen ich gut klarkomme.
Erfahrungsbericht:
ca. 290 m² Teich - Aussenbereich - nicht genehmigungsfähig. Aber in unserem BL (Sachsen ANhalt) - \"Aufschüttungen und Abgrabungen zur Gartengestaltung bis 300 m² Fläche genehmigungsfrei\".
Also habe ich erst mal den Garten entsprechend gestaltet :laugh: - falls das Amt fragt was ich mit einem grossen Bagger auf meinem Grundstück mache :evil:
Dann kam in das Loch - sorry in die \"Abgrabung\" - irgendwie Folie und Wasser rein.
Spätestens wenn sich die erste Amphibie in den Teich gezogen hat bist du auf der sicheren Seite. Jetzt greift nämlich das dem Baurecht höherstehende Naturschutzgesetz.
Es ist unter Androhung von empfindlichen Strafen gesetzlich verboten natürlichen Lebensraum von geschützten Tieren zu zerstören - jede Amphibie steht unter strengstem Naturschutz - und dein Teich ist dann natürlicher Lebensraum !!
Ein Rückbau ist damit ausgeschlossen - ob da noch jemand mit einem Ordnungsgeld kommt - keine Ahnung. Das sollte aber bei den Gesamtkosten eines 250 m² Teiches verkraftbar sein.
Das ist übrigens kein Joke - ein Bekannter von mir ist Fachanwalt für Umweltrecht - der berät Naturschutzverbände beim Verhindern von Autobahnen usw. :sick: ....., ich hab die \"Grüne Keule\" mal für mich genutzt.
Das also meine Erfahrung - muss aber jeder für sich entscheiden.
viel Spass beim Bauen
ich schließe mich Torsten an - weil ich es auch so gemacht habe. Ich habe allerdings nur 2 Nachbarn mit denen ich gut klarkomme.
Erfahrungsbericht:
ca. 290 m² Teich - Aussenbereich - nicht genehmigungsfähig. Aber in unserem BL (Sachsen ANhalt) - \"Aufschüttungen und Abgrabungen zur Gartengestaltung bis 300 m² Fläche genehmigungsfrei\".
Also habe ich erst mal den Garten entsprechend gestaltet :laugh: - falls das Amt fragt was ich mit einem grossen Bagger auf meinem Grundstück mache :evil:
Dann kam in das Loch - sorry in die \"Abgrabung\" - irgendwie Folie und Wasser rein.
Spätestens wenn sich die erste Amphibie in den Teich gezogen hat bist du auf der sicheren Seite. Jetzt greift nämlich das dem Baurecht höherstehende Naturschutzgesetz.
Es ist unter Androhung von empfindlichen Strafen gesetzlich verboten natürlichen Lebensraum von geschützten Tieren zu zerstören - jede Amphibie steht unter strengstem Naturschutz - und dein Teich ist dann natürlicher Lebensraum !!
Ein Rückbau ist damit ausgeschlossen - ob da noch jemand mit einem Ordnungsgeld kommt - keine Ahnung. Das sollte aber bei den Gesamtkosten eines 250 m² Teiches verkraftbar sein.
Das ist übrigens kein Joke - ein Bekannter von mir ist Fachanwalt für Umweltrecht - der berät Naturschutzverbände beim Verhindern von Autobahnen usw. :sick: ....., ich hab die \"Grüne Keule\" mal für mich genutzt.
Das also meine Erfahrung - muss aber jeder für sich entscheiden.
viel Spass beim Bauen
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16 Feb. 2015 20:48 #19890
von ThorstenC
Schwimmteich nicht in klassischer NG-Filterabfolge,
Schwerkraftfilteranlage mit
4 offenen Bodenabsaugungen,
2 Skimmern in Schwerkraft, in KG110
zentraler Filterung 0,07mm über Trommelfilter,
Luftheber als Pumpe und Filterteich nach NG-Vorbild.
Nur meine Laienhafte Meinung und Erfahrungen.
ThorstenC antwortete auf Baugenehmigung
Vorsicht.....
Gehe nicht zu Deinem Fürsten, wenn er Dich nicht ruft. :sick:
So mancher \"Beamter\" schießt auch ais Unkenntnis oder Unwillen über das Ziel hinaus.
Und dann kannst Du den Teichbau vergessen.
Wenn es laut Bauordnung bis 100m³ in Ordnung geht, dann los.
Allerdings hat ja jedes \"Nest\" so seine eigenen Regeln und da würde ich mich anonym informieren.
Es gibt manchmal Beschränkungen mit \"Aufschüttungeshöhen\" oder \"Abgrabungstiefen\"...
Zu beachten ist auch die maximale versiegelte Fläche eines Grunstückes......
Weil ein Teich mit Folie ist eine versiegelte Fläche.....
Alle Angaben ohne Gewähr.
Gehe nicht zu Deinem Fürsten, wenn er Dich nicht ruft. :sick:
So mancher \"Beamter\" schießt auch ais Unkenntnis oder Unwillen über das Ziel hinaus.
Und dann kannst Du den Teichbau vergessen.
Wenn es laut Bauordnung bis 100m³ in Ordnung geht, dann los.
Allerdings hat ja jedes \"Nest\" so seine eigenen Regeln und da würde ich mich anonym informieren.
Es gibt manchmal Beschränkungen mit \"Aufschüttungeshöhen\" oder \"Abgrabungstiefen\"...
Zu beachten ist auch die maximale versiegelte Fläche eines Grunstückes......
Weil ein Teich mit Folie ist eine versiegelte Fläche.....
Alle Angaben ohne Gewähr.
Schwimmteich nicht in klassischer NG-Filterabfolge,
Schwerkraftfilteranlage mit
4 offenen Bodenabsaugungen,
2 Skimmern in Schwerkraft, in KG110
zentraler Filterung 0,07mm über Trommelfilter,
Luftheber als Pumpe und Filterteich nach NG-Vorbild.
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16 Feb. 2015 19:52 #19889
von Barney
Barney antwortete auf Baugenehmigung
Hallo Störfan,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.Der Link war auch hilfreich, hatte vorher nicht soweit in der Vergangenheit gesucht.
Werde demnächst mit dem Bauamt sprechen.
Viele Grüße
Barney
vielen Dank für deine schnelle Antwort.Der Link war auch hilfreich, hatte vorher nicht soweit in der Vergangenheit gesucht.
Werde demnächst mit dem Bauamt sprechen.
Viele Grüße
Barney
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16 Feb. 2015 08:49 - 16 Feb. 2015 09:01 #19888
von störfan
störfan antwortete auf Baugenehmigung
Hallo Barney,
es kommt immer auf das Bundesland an!
zB. in BW unter 100m³ keine Genehmigung erforderlich über 100m³ ist es erforderlich!
Schau mal hir rein link
Gruß
es kommt immer auf das Bundesland an!
zB. in BW unter 100m³ keine Genehmigung erforderlich über 100m³ ist es erforderlich!
Schau mal hir rein link
Gruß
Letzte Änderung: 16 Feb. 2015 09:01 von störfan.
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