"Privatgrundstück - Betreten verboten" ????

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11 Aug. 2009 06:02 #9949 von Jessinca
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß Jessica

\"Es gibt Tage im Leben, da muss man irgendwie durch. Manchmal dauert das Jahre.\"

Oder so.

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10 Aug. 2009 22:47 #9944 von reinhardsiess
Hallo Jessica

Natürlich gibt es eine grundsätzliche Sicherungspflicht für jeden Teichbesitzer.
Jedoch sei auch gesagt, das es nie eine 100 % Sicherheit geben wird.
Des weiteren wird jeder Richter im Unglücksfall individuell entscheiden da sicherlich auf viele vor Ort auftretende Gegebenheiten mehr oder weniger berücksichtigt werden sollten.
Was mich aber immer fasziniert, ist das immer nur von Gefahr für Kinder geredet wird.
Ich möchte daran erinnern das es auch einen Vertrauensgrundsatz gibt, wo genau so auf alte, alkoholsierte, verwirrte und geistig umnebelte Personen Rücksicht genommen werden muss.

Im übrigen wurden auch schon Hundebesitzer verurteilt, deren Hund am eigenen Grundstück trotz der ausreichenden Beschilderung "Vorsicht bissiger Hund" Leute gebissen haben die das Grundstück unbefugt betreten haben.
Deshalb bin ich der Meinung, vernünftige Sicherung des Teiches, ja sicher, übertriebene Sicherung, nein.

Grüße reinhard

ES IST KEINE SCHANDE, NICHTS ZU WISSEN,WOHL ABER, NICHTS LERNEN ZU WOLLEN.

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10 Aug. 2009 22:05 #9943 von Gartendrache
Hallo Jessica,
leider sieht die deutsche Rechtssprechung das etwas anders. Wir Teichbesitzer müssen da besondere Sorgfalt walten lassen. Ich hab Dir hier mal einen Text kopiert, der gängige Rechtssprechung ist. Meine, unmassgebliche Meinung, ist, dass Du mit Deinen Sicherungsmassnahmen schon recht gut bist.
Das OLG Koblenz (Urt. v. 21.02.1995, Az. 5 U 39/95) wiederholte in seinem Urteil die ständige Rechtsprechung der deutschen Gerichte, dass Teiche auf Privatgrundstücken - gleich welcher Art und Größe - für Kleinkinder eine erhebliche Gefahrenquelle darstellten. Das würden die zahlreichen in der Rechtsprechung behandelten Fälle zeigen. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass Kinder aufgrund ihrer Unerfahrenheit, ihres Leichtsinnes und Spieltriebes bei zugleich nicht hinreichend ausgeprägtem Gefahrenbewusstsein besonders gefährdet seien.
Demzufolge habe der Grundstückseigentümer wegen seines vorangegangenen Tuns (Anlegung des Gartenteiches) wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor Unfällen als Folge ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt sei oder sein müsse, dass sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benützten, und die Gefahr bestehe, dass sie sich dort an gefährlichen Gegenständen zu schaffen machten und dabei oder in sonstiger Weise Schaden erleiden könnten.
Das OLG Koblenz führte weiter aus, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof jedoch nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden müsse. Eine absolute Sicherheit könne und müsse nicht gewährleistet sein. Es bedürfe vielmehr nur solcher Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten dürfe, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die ihm den Umständen nach zumutbar sind.

Sorry für die Länge.

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10 Aug. 2009 18:56 #9939 von deichhase
Hallo Jessica,

wer einen Teich hat muß damit rechnen, das Kinder neugierig sind, lesen können die Lütten sowieso nicht. Das Grundstück mit der "Gefahrenquelle" ist zu sichern. Ich habe den Teil des Grunstücks mit einem Maschendrahtzaun eingezäunt. Und der Zugang durchs Carport wird auch (meist) verschlossen, wenn wir weggehen.
Trotzdem kann natürlich etwas passieren, aber dann hat man auf alle Fälle seinen Teil beigetragen, Unfälle zu vermeiden.
Wenn du nach NG Prinzip gebaut hast, ist der Teich keine glatte Folienfalle geworden, und die gefährlichste Stelle ist i.d.R. der Steg.
Also Gottvertrauen für das Restrisiko.

Liebe Grüße
Levke

PS. Kinder sind auch schon in einer 10 cm Pfütze ertrunken, leider.

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10 Aug. 2009 16:00 #9935 von Jessinca
Hallo,

seit Tagen werden ich von irgendwelchen Leuten angesprochen, was ich mache, wenn fremde Kinder über meinen Zaun steigen, in meinem Schwimmteich baden und ertrinken...

Zur Information, ich wohne in einer Siedlung, habe aber mein Grundstück Drahtseilen eingezäunt, zusätzlich liegt die Straße und der Gehweg mindestens 50 cm tiefer. Auf der direkter Höhe des Teiches habe ich innerhalb des Grundstücks noch einen ca. 1,30 m hohen Sichtschutz angebracht.

Ich bin nun der Meinung, da es sich um ein Privatgrundstück handelt, darf eh keiner ohne meine Zustimmung auf meinen Grund, sollte er dies trotzdem tun, muss ich nicht für Unfälle haften.
Ist dies richtig?
Soll ich ein Schild montieren?

Hat jemand Erfahrung?

Herzliche Grüße
Jessica

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