Überlauf : Pflicht?

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21 Okt. 2018 16:53 #28037 von Tümpel
Tümpel antwortete auf Überlauf : Pflicht?
Hallo Salamander und Farmer
ich danke euch für eure Antworten. Also das nächstliegende Gebäude wäre unser eigenes und das
liegt dann schon gut 25m vom Teich entfernt und durch die leichte Hanglage (evtl. 0,5-1 Grad) kann
auch nichts zum Nachbar laufen. :) Da bin ich ja beruhigt.
L.G. Tümpel

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21 Okt. 2018 13:32 #28035 von the_farmer
Pflicht ist er dann, wenn der teich genemigungspflichtig wird, und in der genehmigung ein überlauf verlangt wird. bei euren 60 kubik oder qm. (!!!???) wirds net erforderlich werden.

Evtl sinnvoll.

im idealfall lasst ihr den rand zu eurer wiese, rasen etc einfach einen cm tiefer.... überlaufen wird fast nie etwas...ihr werdet fleißigst nachfüllen müssen! (kleinmengen können dann getrost den rasen bewässern) wichtig ist, dass eurer teich 15cm übe rdem niveau des restgartens liegt, das bei schlagregen nichts hineingespült wird.
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21 Okt. 2018 10:53 #28034 von salamander
Hallo,

in den meisten Bundesländer greift die Bauordnung erst ab einem Teichvolumen >> 100 m³

Ein Überlauf ist auf jedenfall dann dringend nötig wenn überlaufendes Wasser an Gebäude, öffentliche Straßen und Wege oder Nachbargrundstück laufen könnte.

Gruß Roland

www.teichbau-forum-naturagart.de/index.p...echnik-grube-aushebe
ST. 20.5 m x 11.0 m 1.35m tief
FG. 3.5 m x 10 m 0,6m tief
2 Saugsammler, 2 Pumpen 6500SKS
2 Standartfilter, 2 UVC 55
5 Bodenabläufe,Eigenbauskimmer
2 Zuläufe,
Wasservolumen 130000 Liter
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21 Okt. 2018 08:49 #28028 von Tümpel
Überlauf : Pflicht? wurde erstellt von Tümpel
Hallo ihr Ahnungshabenden Forenuser
Wir , Anja und Andreas, wollen uns im Frühjahr 2019 auch einen Schwimmteich bauen und sind schon
gut am planen dran aber von Bauamtlicher Anmeldung des ganzen und Überlauf kam uns noch kein Gedanke. Ist das bei einer Teichgröße (SW 48 FG 12 ) überhaupt nötig??
L.G. Tümpel

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