200m² Schwimmteich an der Nordsee - Behördenwahnsinn

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22 Nov. 2018 17:04 #28180 von OnkelHugo
Ich wünschte es wäre so, aber...

§2 (2) Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen aus vergangener Zeit... und so weiter und so fort

Kurzum, alles was das archäologische Landesamt als Denkmal einstuft ist auch ein Denkmal

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22 Nov. 2018 15:29 #28179 von the_farmer
Du befindest dich im falschen Gesetz!
Du hast kein Fachwerk, kein Wegkreuz keine Scheune da stehen, du erhalten werden muss....

Du willst bauen und findest ggfs. ein Kulturgut!

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22 Nov. 2018 14:10 #28178 von OnkelHugo
Dann lies dir mal das DSchG SH durch.
Laut §14 hat der Verursacher des Eingriffs die Kosten im Rahmen des zumutbaren zu tragen.

Dummerweise steht da nicht wie hoch eine "zumutbare" Summe ist. Ich denke die Behörde wird bei dem Griff in die Geldbörse nicht zimperlich sein.

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22 Nov. 2018 13:59 #28177 von the_farmer
Da kann ich dich beruhigen, wenn ein Mammut gefunden wird oder DJ Ötzi, dann hast du evtl. den Zeitverzug und eine ruhende Baustelle, aber die Ausgrabungen musst du nicht bezahlen!

Es sei denn du berufst dich auf § 984 BGB. Wenn du das Eigentum an Ötzi erwerben willst, musst du natürlich die Kosten der Ausgrabung tragen, spendierst du Ötzi einem Museum, graben die.

Ist Ötzi wertvoller als das Buddeln, würde ich natürlich Eigentümer bleiben.

Auf Eigentumsgrundstücken bist du als Besitzer (des Grundstücks) und Bauherr im Regelfall 2x 50 % :-)

Wenn du sicher gehen willst, buddel bei Ostwind und Dauerregen.... Das wird die Funderkennbarkeit drastisch reduzieren. (manchmal sind unsere östlichen Nachbarn doch schlaue Bauunternehmer...)

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22 Nov. 2018 13:39 #28176 von OnkelHugo

the_farmer schrieb: und ich kann dir (und allen anderen) nur abraten, davon abzuraten. erstmal wird dein teich 200kubik klein...damit hat er die doppelte größe eines genehmigungungsfreien teiches. und damit ist es auch egal ob die grenze bei 30 kubik (was richtigerweise falsch ist) oder bei 100 kubik liegt, du liegst drüber....so oder so...
und höchstrichterlich ist entschieden, dass grenzwerte dazu da sind, eingehalten zu werden. soll heißen: 100 kubik sind frei, 101 kubik nicht mehr und genauso falsch wie 200 kubik....

und ein schwarzbau bleibt schwarzbau...nach 2 und 4 und 13 und 11 und 65 jahren...es tritt niemals ein rechtsfrieden ein und er dürfte bestehenbleiben. und damit es abschreckend bleibt, kann man schwarzbauten auch nicht nachträglich genehmigen sondern; zuschütten. genehmigung einholen und neu buddeln.im extremfall bezahlst du vorher noch für die umsiedlung geschützter amphibien.

daher sei froh, dass du den ärger hast, bevor du 40000 euro in die hand nimmst.
schau in 2 jahren mal bei google earth vorbei. den teich wird niemals unerkannt bleiben!

welche auflagen gibt es denn für die archäologische begleitung? die behörde, die du hier ausschimpfst, besteht in der regel aus 2-4 mitarbeitern. DIE GEHEN NICHT VOR DIE TÜR. also finde heraus, ob die anwesenheit eines fachkundigen des heimatschutzvereines ausreichend ist....der lässt sich für die 4-5 tage buddeln mit steuerlich absetzbaren spenden an den gemeinnützigen verein bezahlen!

entschuldigt einige fehler..... es ist unglaublich anstrengend übers handy zu tippen...


Nunja, natürlich wäre es ohne Genehmigung ein Schwarzbau, so wie wahrscheinlich 99% der Teiche in Dithmarschen über 30m³:-)

Ich wollte aufgrund der angeblichen Notwendigkeit eines Bauvorlageberechtigten den Teich auf 100m³ verkleinern um die Genehmigungspflicht zu umgehen. Wie schon geschrieben lässt sich das Bauamt nicht davon überzeugen das Teiche bis 100m³ Genehmigungsfrei sind. Hier hätte ich also klagen müssen.

Nach ersten Telefonaten mit dem archäologischen Landesamt ist es durchaus möglich dass sich ein Mitarbeiter neben den Bagger stellt und den Bau live begleitet, natürlich auf meine Kosten. Wird dann ein "Denkmal" gefunden, kann es richtig teuer werden.

Die archäologischen Auflagen sind besonders ärgerlich wenn man bedenkt das vor ein paar Jahren bereits archäologische Probebohrungen durchgeführt wurden aufgrund derer Ergebnisse man darauf schliessen kann in der beabsichtigten Grabungstiefe nichts ausser Schafscheiße und Erde zu finden.

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22 Nov. 2018 12:29 - 22 Nov. 2018 12:31 #28175 von the_farmer
Letzte Änderung: 22 Nov. 2018 12:31 von the_farmer.

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