Nachträgliche Baugenehmigung Schwimmteich in Brandenburg

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10 Jan. 2020 17:14 - 10 Jan. 2020 17:19 #29267 von SilentHope
Naja,

einfach rückbauen ist auch wieder so ne Sache.
Was passieren kann, wenn mann einen ungenehmigten Teich einfach ohne Baugenehmigung zurück baut, das könnt ihr hier nachlesen.
www.kreiszeitung-wochenblatt.de/rosengar...ch-noch-durch_a90484

Liebe Grüße,
Frank
Letzte Änderung: 10 Jan. 2020 17:19 von SilentHope.

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26 Aug. 2019 00:37 #28964 von the_farmer
äh....nein: zuschütten ja, aber vorher durch fachkräfte den geschützten bestand umsiedeln lassen, auf deine kosten. plus bußgeld.

wäre der worst case, aber nicht unbedingt noch nie vorgekommen

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23 Aug. 2019 14:21 - 23 Aug. 2019 14:21 #28955 von trebondi
Würde ich, wenn ich in der Situation wäre, nachträglich eine Baugenehmigung beantragen?
Vermutlich nicht.

Meine Hoffnung wäre, nicht entdeckt zu werden und wenn doch, dann gibt es schon Frösche, Molche und Kröten. Dann soll sich doch das Bauamt mit der unteren Naturschutzbehörde herumschlagen. Denn die Viecher sind geschützt. Also zuschütten ist da nicht mehr.

Das schützt natürlich nicht vor eventuellen Bußgeldern.
Letzte Änderung: 23 Aug. 2019 14:21 von trebondi.

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29 Juli 2019 01:05 - 29 Juli 2019 01:06 #28861 von Avena
Okay, danke! Ich dachte nun daran, eine Baugenehmigung bei (vorgegebenem) Stand Null, also wenn wenn der Teich noch nicht da wäre, zu beantragen. Bei unser Baugenehmigung fürs Haus ist damals auch keiner rausgenommen und hat sich den ursprünglichen Zustand angesehen...
Hat bereits jemand eine Baugenehmigung im Land Brandenburg eingereicht und welche Unterlagen braucht man dafür/ wurden vom Bauamt verlangt?
Liebe Grüße, Avena
Letzte Änderung: 29 Juli 2019 01:06 von Avena. Begründung: Rechtschreibung:-)

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28 Juli 2019 16:59 #28857 von the_farmer
NACHTRÄGLICH geht nicht. Zuschütten, genehmigen lassen, neu bauen. Klingt scheisse, ist aber so.

alle anderen verfahrensweisen einer behörde sind gekummel, auf die du keinen rechtlichen anspruch hast.

wenn du nun hingehst, und fragst nach, weiß der amtsschimmel von dem teich.

entweder lassen die sich druff ein oder du kippst ihn zu.

wenn in 2 jahren das amt davon erfährt , ists das gleiche, daher hast du nichts gewonnen, wenn du nun nachfragst. ich würde auf lücke setzten.

anderseits wird es auch recht schwer, den genauen inhalt zu berechnen.....wenn du stumpf behauptest, es sind 95 kubik......sind es erstmal 95 kubik

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28 Juli 2019 07:21 #28856 von Avena
Hallo ihr Lieben!
Ich muss gestehen, dass ich das Thema Baugenehmigung bisher irgendwie verdrängt habe. Ich habe sozusagen einfach losgebaut und nach der Befüllung festgestellt, dass es samt Ufer und Filtergraben 180 m3 sind statt der im Land Brandenburg genehmigungfreien 100m3. Das Grundstück liegt im Innenbereichen.

Hat Jemand Erfahrungen mit der NACHTRÄGLICHEN Genehmigung?
Ich könnte natürlich auch versuchen, Ufer und FG rauszurechnen, um irgendwie unter 100m3 zu bleiben...

Liebe Grüße Avena

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