Baugenehmigung wird verwehrt

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10 Sep. 2010 18:39 #13204 von Gartendrache
@ Digigamil,
Du weisst aber schon, dass Dein Rat gefährlich ist? Im extrem Fall besteht das Bauamt auf Rückbau und das ist dann richtig ärgerlich!
Im vorliegenden Fall habe ich eher das Gefühl, das Amt ist über irgendeinen Passus im Bauantrag gestolpert. Aufgrund der Begründung "Zersiedelung der Aussenfläche.." glaube ich, dass die über die ev. gemachte Aussage "Vermörtelung" gestolpert sind. Kann das sein Onedin? Ein Teich ist nämlich keine Zersiedelung und keine versiegelte Fläche!!Dein Überlauf versickert doch selbstverständlich im Garten, nicht wahr :-) Außerdem werden die Flächen Schwimmteich und Filtergraben nicht als eine Fläche und ein Teich gerechnet! Damit gewinnst Du Spielraum bez. der Größe. Geh einfach mal davon aus, dass es da ein großes Missverständniss gegeben hat. Positiv Denken! Das klappt schon. Kannst ja auch mal bei NG anrufen und fragen, ob die noch Tipps haben.
Gruß Anette

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10 Sep. 2010 17:10 #13200 von onedin
Hallo,

nur zur INFO:
Auch wenn ich nicht wirklich an einen Erfolg glaube, habe ich einen Gesprächstermin mit der betreffenden Beamtin des Bauamtes vereinbart. Der telefonische Kontakt war irgendwie merkwürdig. Nachdem ich meinen Wunsch nach einem persönlichen Gespräch vorgebracht hatte, meinte ich eine spürbare Verunsicherung bei ihr zu bemerken. Die Terminvereinbarung war dann aber problemlos. Am Ende teilte sie mir dann noch mit, daß ich mich nicht wundern solle, wenn ich es mit zwei Gesprächspartnern zu tun habe. Sie wolle noch eine Kollegin hinzuziehen.
Irgendwie habe ich den Eindruck, daß man sich dort nicht gerade übermäßig mit meinem Anliegen befasst hat und das jetzt "korrigieren" will, nachdem der Antragsteller persönlich aufkreuzen will.

mfg
onedin

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10 Sep. 2010 09:42 #13197 von digigamil
Hallo Onedin,

ich würde keinen mehr fragen, wer fragt bekommt auch Antworten :( , Lote über den Winter die Bauordnung aus incl. möglichen Bußgeldern.

Lass Ruhe einkehren, und beginne im Frühjahr mit der Gartengestaltung oder dem Löschteich. Nachbarn könnten noch ein Problem werden - die sollten auch nur die Gartengestaltung wissen oder vorher zur Party einladen.

Eine kritische Bauphase ist doch eh nur wenn der Bagger da ist.

Wenn das Wasser drin ist und die Frösche haben den Teich besiedelt geht eh nichts mehr fürs Bauamt (da kann mann ja ggf. auch nachhelfen - allerdings ist Umsiedelung von Lurchen auch eigentlich verboten)

ggf. wird der Teich ums "Bußgeld" teuerer. Bei einem Vorhaben von über 100 m³ hält sich das Prozenual gesehen denk ich in Grenzen. Und der Teich ist da !!

Gruss digigamil

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10 Sep. 2010 07:13 - 10 Sep. 2010 07:14 #13196 von Woodruff
Hallo onedin

Ich arbeite nicht für das Bauamt , habe aber einiges drüber gelesen weil ich meinen Teich erst gebaut habe und dann erst nachgefragt habe .
Um mich zu informieren was ich bei einer nachträglichen Ablehnung machen kann.
Der Eintrag im Bauamt und die aussage am Telefone mit den 100m³ sind Bewilligungsfrei reicht mir . ( schlafende Hund sollte man nicht wecken ;) ).

Ich würde auch als erstes das Gespräch suchen wie von Anette beschrieben .
Wenn das nichts hilft gibt es noch weitere Möglichkeiten vor der Klage .
Gibt es bei Dir in der nähe schon einen Teich oder Schwimmbad ? wenn ja frage nach wie die das gemacht haben mit dem Bauantrag oder Kenntnisgabeverfahren. ( Google Earth hilft da weiter mit Luftbilder ) . Dan kann man sich auch auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen.
Du kannst bei Ablehnung einen Widerspruch einlegen . ( da würde ich aber einen Rechtsanwalt mit einbeziehen )

Grüße
Woody
Letzte Änderung: 10 Sep. 2010 07:14 von Woodruff.

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09 Sep. 2010 16:56 #13191 von Gartendrache
Hallo onedin,
denk mal nicht gleich an Klage, aber vielleicht mal an ein freundliches Gespräch mit dem/der zuständigen Bearbeiter/in. Vielleicht hat der/die da ja auch einfach etwas in den falschen Hals gekriegt. Stell ihm/ihr doch mal die Umgestaltung Deines Gartens mit der Hoffnung auf Bau eines "Biotopes" da und dass Du natürlich nichts machen möchtest, was gegen Vorschriften geht. Deswegen möchtest Du gerne wissen, was Du denn seiner/ihrer Meinung nach machen könntest, ohne dass es gegen die Vorschriften geht. Schließlich ist er/sie ja der/die Fachmann/Fachfrau ;). Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Leute auf dem Bauamt einfach nur ernst genommen werden wollen und bei meinen Nachfragen ließ sich dann immer eine für alle akzeptable Lösung finden. Vielleicht ist da jemand einfach nur tierisch neidisch auf einen Schwimmteich. Bei genauerer Erklärung, dass es ein Naturteich ist, wird vielleicht der Neid verblassen und eine Lösung möglich sein. Einfach jetzt drauflosbauen würde ich mir auch verkneifen. Red noch mal mit dem Amt. Ich drück Dir die Daumen.
Gruß Anette

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09 Sep. 2010 16:15 #13190 von onedin
Hallo Woodruff,

auch Dir vielen Dank für Deine Anmerkungen. Die lesen sich so, als wenn Du Dich genauestens auskennst, möglicherweise sogar beruflich damit zu tun hast.

Aber was heißt das jetzt eigentlich für mich? Das Bauamt will keine Genehmigung erteilen, hat abgelehnt und Schluß ist?

Selbst an sich genehmigungsfreie Teiche müssen erst "bewilligt" werden?
Da stellt sich mir doch die Frage, wer denn die tausende Teiche pro Jahr bauen darf. Weil ich das Pech habe, im Landkreis Cloppenburg zu wohnen, bleibt mir die Verwirklichung eines (eigentlich doch vergleichsweise bescheidenen Lebenstraumes) verwehrt? Ich kann doch nicht das Bauamt wegen eines simplen Gartenteiches verklagen, mit all den finanziellen Risiken - und am Ende sitzen die eh am längeren Hebel. Je länger ich darüber nachdenke, desto angefressener fühle ich mich.

mfg
onedin

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