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Baugenehmigung wird verwehrt
Und dann kam der Amtschimmel....
Unglaublich, aber wahr.
Letztendlich hat er alles wieder abgerissen, zugebuddelt und das Haus verkauft.
Der link wurde wegen den anhängigen Rechtstreitigkeiten leider in dem Forum (teilweise)gelöscht.
reubercasi hieß der Teichbauer und war eine tolle Teichbaudoku....
Schwimmteich nicht in klassischer NG-Filterabfolge,
Schwerkraftfilteranlage mit
4 offenen Bodenabsaugungen,
2 Skimmern in Schwerkraft, in KG110
zentraler Filterung 0,07mm über Trommelfilter,
Luftheber als Pumpe und Filterteich nach NG-Vorbild.
Nur meine Laienhafte Meinung und Erfahrungen.
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- the_farmer
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Ich kenne allerdings keinen FEUERLÖSCHTEICH der bis jetzt jemals im Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet verboten wurde.
Du musst nur damit rechnen, dass die Feuerwehr bei einem Brand den Rüssel rein hält. aber das macht sie eh bei jedem Teich und Pool, egal wie er heißt.
Und schadensersatzpflichtig bleibt sie (bei herrenlosen Dingen: Waldbrand) oder die Wohngebäudeversicherung (beim Nachbarn) auch so oder so.....
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- salamander
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Wenn mir der Teichbau sehr am Herz liegen würde, dann würde ich mich von einem Rechtsanwalt für Baurecht beraten lassen.
Vielleicht gibt es doch die eine oder andere Lücke im Baurecht.
Gruß Salamander
Gruß Roland
www.teichbau-forum-naturagart.de/index.p...echnik-grube-aushebe
ST. 20.5 m x 11.0 m 1.35m tief
FG. 3.5 m x 10 m 0,6m tief
2 Saugsammler, 2 Pumpen 6500SKS
2 Standartfilter, 2 UVC 55
5 Bodenabläufe,Eigenbauskimmer
2 Zuläufe,
Wasservolumen 130000 Liter
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leider nicht.
Ich habe tatsächlich aufgegeben und mit einen Intex Pool gekauft und aufgestellt. (Den habe ich dann nach 3 Jahren OHNE GENEHMIGUNG eingegraben)
Mit unserem Bauamt war da nichts zu machen und ich wollte nicht mehrere tausend Euro in was tolles investieren um später alles abreißen zu müssen.
Schade drum, aber der Intex Pool ist auch ok.
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- ronisize77
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Indian schrieb: Hallo zusammen,
ich melde hier mal ein ähnliches Problem aus NRW.
Telefonisch wurde mir vom Bauamt gesagt: Das ist kein Problem, da können Sie drauflos buddeln! Prima dachte ich, aber das hätte ich gerne noch schriftlich, damit es nicht irgendwann zu Problemen kommt! Das hätte ich mal besser gelassen, wer ehrlich ist hat die Arschkarte. Da hat nämlich einer festgestellt, das mein Garten irgendwann mal zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden ist und deshalb geht das ja GAR NICHT!
So, jetzt steh ich da und überlege, wie ich das Baby umbenennen kann, damit der Landschaftsfritze die Sache abnickt.
Habt Ihr irgendwelche Ideen?
Ich würde ja auch (offiziell) unter den 100 Qubik genehmigungsfrei bleiben... aber mein Problem ist jetzt der Landschaftsschutz.
Hätte ich blos den Mund gehalten!
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ich habe tatsächlich unserer Feuerwehr die Erlaubnis gegeben, dass sie im Notfall meinen Teich als Löschteich nutzen dürfen.
Allerdings sollten sie ihn dann in angemessener Frist wieder auffüllen.
M.
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