Baugenehmigung wird verwehrt

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09 Sep. 2010 15:57 #13189 von onedin
Hallo trebondi,
da hat sich ja gleich ein ganz "alter Hase" gemeldet.

trebondi schrieb:


In welchem Bundesland wohnst du denn. Dann erst kann man in die entsprechende Bauordnung sehen und nach Lücken suchen.

Ich wohne auch in Niedersachsen, Landkreis Cloppenburg.

Hier in Niedersachsen ist das gar nicht genau geregelt. Teiche unter 300 m^2 werden gar nicht erfasst, also ist auch keine Genehmigung nötig. Noch schwieriger würde es wenn es um einen Löschteich geht. Die sind gar nicht geregelt.

Das scheinen die Landkreise unterschiedlich zu interpretieren. Meinen Informationen nach können sie ihre eigenen Bestimmungen geltend machen, auch abweichend von der Bauordnung. Bei Löschteichen weiß ich noch gar nicht Bescheid. Allerdings hätte ich da wohl jetzt ein Problem, diese Nutzung plausibel darzulegen, nachdem der Gartenteich gerade abgelehnt wurde.

Für unseren Teich habe ich keine Baugenehmigung eingeholt und mittlerweile gibt es Frösche und Lurche. Wenn da einer was von Rückbau faseln würde, den würde ich lächelnd an die Untere Naturschutzbehörde verweisen (die heißt wirklich so) und die würden ihm schon was husten.

Nach meinen jetzigen Erfahrungen hätte ich dieses Risiko wohl auch eingehen sollen.


mfg
onedin

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09 Sep. 2010 15:46 #13188 von onedin
Hallo digigamil,

bei uns in der niedersächsischen Bauordnung steht so etwas Ähnliches auch drin. Allerdings ist es wohl so, daß jeder Landkreis seine eigenen Bestimmungen geltend machen kann, auch abweichend von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Ich wohne im Landkreis Cloppenburg. Als ich vor drei Monaten dort anrief und mich erkundigte, sagte man mir, daß nur Teiche bis 100 Kubikmeter Inhalt genehmigungsfrei wären. Deshalb habe ich ja den Bauantrag gestellt. Im Traum hätte ich nicht daran gedacht, daß dieser mit einer derart abenteuerlichen Begründung abgelehnt werden könnte.

Im Übrigen hast Du wohl recht. Ich hätte ihn einfach bauen sollen. Kröten wären sofort da - die warten ja jetzt schon...

mfg
onedin

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09 Sep. 2010 12:57 #13187 von Woodruff
Hallo

Für den Bau eines Teiches auf den eigenen Grund gelten in der Regel folgenden Bauverordnungen:
• Bewilligungsfreie Bauvorhaben
• der Abstand zur Nachbargrenze
In den meisten dt. Bundesländern gilt ein Teich Volumen von 100m³ als Bewilligungsfrei.
Bewilligungsfrei heißt nicht dass einfach drauf los gebaut werden darf. Auch hier muss meist eine Baumeldung und eine Baufertigmeldung eingereicht werden, und eine Baubewilligung erfolgen. Teilweise schaut sich das Bauamt die Sache auch an. Grundsätzlich gilt am besten immer vorher mit dem zuständigen Bauamt Rücksprache halten, ob es ausnahmen gibt wie etwa Landwirtschaft, Naturschutzgebiete, Denkmalsschutz, Aussenbereich etc.

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09 Sep. 2010 11:41 - 09 Sep. 2010 13:13 #13186 von trebondi
Hallo,

erstmal Beileid zu diesen Beamten...

In welchem Bundesland wohnst du denn. Dann erst kann man in die entsprechende Bauordnung sehen und nach Lücken suchen.

Hier in Niedersachsen ist das gar nicht genau geregelt. Teiche unter 300 m^2 werden gar nicht erfasst, also ist auch keine Genehmigung nötig. Noch schwieriger würde es wenn es um einen Löschteich geht. Die sind gar nicht geregelt.

Für unseren Teich habe ich keine Baugenehmigung eingeholt und mittlerweile gibt es Frösche und Lurche. Wenn da einer was von Rückbau faseln würde, den würde ich lächelnd an die Untere Naturschutzbehörde verweisen (die heißt wirklich so) und die würden ihm schon was husten.

Vielleicht ist ja für dich ein Löschteich tatsächlich eine Lösung.
Letzte Änderung: 09 Sep. 2010 13:13 von trebondi.

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09 Sep. 2010 08:12 #13185 von digigamil
Hallo Onedin,

wenn Du einen Schwimmpool/Teich baust braucht man i.d.R. eine Baugenehmigung.

Du baust doch aber eigentlich was anderes...! Du gestaltest deinen Garten, mit Teich, Sitzplatz, Pflanzen, Ruhezonen.

Den Tipp bei mir gab mit ein befreundeter Landschaftsarchitekt
In Sachsen-Anhalt sind Schwimmteich/Pool-Bauten im Außenbereich nicht genehmigungsfähig. Also habe ich meinen Garten umgestaltet, "Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 3 m und einer Grundfläche von 300 m²" sind genehmigungsfrei.

In die "Abgrabung" habe ich dann Folie reingelegt .....!

Und jetzt ist das ganze ein BIOTOP. Nach Besiedelung durch verschiedene Lurche (Frösche, Molche, Kröten) ist diese ANlage Lebensraum von strengstens geschützten Tieren geworden. Da gibt es mittlerweile diverse höchstrichterliche Entscheidungen, wonach selbst ein künstlich angelegter Teich zum natürlichen Lebensraum von geschützten Tieren geworden ist, und nach dem Naturschutzgesetz nicht zerstört werden darf (Rückbau).

Mit Sicherheit gibts bei dir auch solche genehmigungsfreien Anlagen in der Landesbauordnung.

Kopf hoch und viel Spass bei der Gartengestaltung.

Gruss
digigamil

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08 Sep. 2010 21:09 - 08 Sep. 2010 21:09 #13184 von onedin
Liebe Eliane,

danke für die Aufmunterung!
Auch wünsche ich Euch, daß ihr von den Behörden in Frieden gelassen werdet.

mfg
onedin
Letzte Änderung: 08 Sep. 2010 21:09 von onedin.

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